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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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1. Vertragsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Sonja Blank | Grafik & Text (nachfolgend in Kurzform «sb» genannt). Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages und werden vom Auftraggeber bei sowohl schriftlicher wie mündlicher Auftragserteilung akzeptiert.


2. Schriftform

Abweichungen und Ergänzungen gegenüber dem Werkvertrag sowie den nachfolgenden Bedingungen
bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien akzeptiert werden um Gültigkeit zu erlangen.

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3. Urheberrecht

Die Urheberrechte an allen von sb geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw.) gehören sb. Sie kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u. a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von sb nicht berechtigt ist, die betreffenden Werke zu verwenden und / oder Änderungen – insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen – vorzunehmen. sb ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.


4. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang

Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. 
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch sb geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von sb geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich und geografisch unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. 
Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten neu verhandeln. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von sb einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen.


5. Widerrechtliche Nutzung

Die widerrechtliche Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks von sb verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von CHF 10‘000.—. Die Geltendmachung eines Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6. Gewährleistung

Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) darf sb auch ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten dennoch Rechte Dritter verletzt werden, geschieht das in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers welcher sb in jeder Hinsicht schadlos hält.

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7. Externe Zulieferung

Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst sb Leistungen Dritter, die sie für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung reproduktionsreifer Vorlagen benötigt. Je nach Auftrag werden diese über sb abgerechnet oder aber direkt von den Drittdienstleistern. Der Kunde haftet für die Rechnungen der Druckerei und anderen Dienstleistern, in Zusammenhang mit seinem Auftrag. sb tritt ausschliesslich als Vermittlerin und Beraterin und immer im Auftrag des Kunden auf.

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8. Aufbewahren von Unterlagen

sb bewahrt Auftragsunterlagen für die Dauer von einem Jahr, nach Fertigstellung, bzw. Ablieferung auf freiwilliger Basis auf und ist ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung von der weiteren Aufbewahrungspflicht befreit. Sollen Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat schriftlich zu vereinbaren. Bei umfangreichen Arbeiten können von sb die Speichermedien anteilsmässig verrechnet werden.


9. Belegexemplare

sb steht das Recht zu, Auftragsarbeiten, einschliesslich jegliche Entwürfe, als Leistungsnachweis ihrer Arbeiten sowie zu Werbezwecken zu verwenden und zu veröffentlichen.

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10. Autorkorrekturen

Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten bzw. Unterlagen und Vorlagen sowie zusätzliche Texte, nachträgliche Textänderungen, Texte welche manuell abgeschrieben oder nachformatiert werden müssen, Bildanpassungen und -umstellungen, zusätzliche oder nachträgliche Bildbearbeitungen, Ergänzungen, überdurchschnittliche Versand- und Vermittlungsarbeiten sowie Korrespondenz mit Dritten, usw. Autorkorrekturen werden immer zusätzlich verrechnet.

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11. Gut zum Druck

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck, kurz «GzD» und allfälligen Korrekturangaben, innerhalb aufgeführter Frist, per Mail oder Briefpost, zu retournieren. 

12. Reduktion oder Annullierung des Auftrags

Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat sb Anrecht auf : a. Verrechnung ihrer bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), b. Verrechnung ihrer Unkosten und der Vorleistungen Dritter, c. Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.
Darüber hinaus hat sb das Recht, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei sb.


13. Haftungsbeschränkung

sb übergebene Manuskripte, Datenträger und Vorlagen werden mit üblicher Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selber zu tragen, beziehungsweise zu versichern. Eine über den Auftragswert hinausreichende Haftung auf allfällig geltend gemachte Forderungen infolge direkter oder indirekter Schäden aus Mängeln wird abgelehnt. Die Haftung beschränkt sich auf grobes Verschulden.
Um technische Belange im Zusammenhang mit Websites, welche sb im Auftrag des Kunden erstellt, wie Domaintransfer, Mailtransfer, Hosting, etc. hat sich der Auftraggeber selbstständig zu kümmern, bzw. diese an Drittanbieter zu delegieren. Bei Störungen diesbezüglich wird von sb jegliche Haftung abgelehnt. sb übernimmt lediglich die vertraglich vereinbarten Leistungen, wie Design, Layout und gewisse Bereiche des SEO, soweit diese nicht der Programmiersprache unterliegen. Wird vom Kunden eine Arbeit an einer bereits vorhandenen Website gewünscht, welche sb nicht selber erstellt hat, versteht sich auch dieser Auftrag auf eigenes Risiko des Auftraggebers. 


14. Mängelrüge

Die von sb erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 8 Tagen zu erfolgen, ansonsten entfällt ein Recht auf Korrektur.


15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und sb unterstehen dem materiellen schweizerischen Recht. Für aus diesen Vertragsbeziehungen resultierende Streitigkeiten ist das ordentliche Gericht in Bern zuständig.


16. Schlussbestimmungen

Falls Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten sinngemäss die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

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